Hundehaltung in Wohnanlage: Gericht urteilt: Nicht ohne Maulkorb und Leine

Hundehaltung in Wohnanlage: Gericht urteilt: Nicht ohne Maulkorb und Leine

Jetzt ist es amtlich: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgesetzt, dass ein großer Hund nicht ohne Leine und Maulkorb auf dem Hof eines Mehrfamilienhauses herumlaufen darf, auch nicht, wenn er unter Aufsicht ist. Der Hintergrund des Rechtsstreites: Ein Wohnungseigentümer ließ einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, frei, ohne Leine und ohne Maulkorb umherlaufen.

Dagegen regte sich der Protest mehrerer Nachbarn. Zu Recht befanden die Richter. Ein so großer, frei laufender Hund beeinträchtige die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums erheblich. Daher hätten die anderen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch gegen den Hundehalter. Der Rottweiler müsse angeleint werden und einen Maulkorb tragen. (AZ: I-3 Wx 64/06)