Tiere in der Mietwohnung sind ein Thema, das regelmäßig die Gemüter erhitzt und oft vor dem Kadi landet. Schuld sind aber nicht die Tiere, sondern meist die Sorglosigkeit der Halter. Schlangen und Spinnen kann der Vermieter zum Beispiel verbieten.
Andererseits gibt es unter den Schlangenhaltern nur relativ wenig schwarze Schafe. Das Entweichen einer Schlange kann als Ausnahmefall angesehen werden. Normalerweise ist die Haltung von Schlangen und Spinnen nur in geeigneten Terrarien möglich und wird von den meisten Tierhaltern von exotischen Haustieren auch gewissenhaft gehandhabt.
Grundsätzlich gilt: Wer Tiere in der Wohnung hält, trägt ein erhöhtes Risiko für Schäden am Mietobjekt; Tierhalter sollten deshalb eine gute Deckung durch eine Haftpflichtversicherung haben. Das gilt auch für die überall erlaubten Aquarien.
Um sich Enttäuschungen zu ersparen, sollte man sich vor der Anschaffung eines Haustieres umfassend informieren. setzen: Wie gross ist der Pflegeaufwand? Wer schaut nach dem Tier, wenn man berufstätig ist oder bei Ferienabwesenheit? Was sind Eigenheiten, was ist der Charakter einer bestimmten Tierart?
Meistens sind nicht die Tiere das Problem, sondern deren Halter. Die Ansprüche einer artgerechten Tierhaltung sind zudem oft nicht erfüllt. Wenn der Mietvertrag keine Bestimmungen zur Tierhaltung enthält, sind Haustiere wie Hunde oder Katzen grundsätzlich möglich.
Die meisten Mietverträge sehen aber vor, dass in jedem Fall vorher die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Bewilligung schriftlich vorliegen. Vor allem exotische Tiere wie Giftschlangen oder Spinnen können ausdrücklich untersagt werden, auch wenn von ihnen keine echte Gefahr ausgeht.
Es ist bereits Rechtfertigung genug, wenn sich andere Mieter im Haus bedroht fühlen und sich ausmalen, eine Giftschlange würde entweichen und eines Tages über die Toilette in ihre Wohnung eindringen. Anders liegt der Fall aber bei zweifellos harmlosen Kleintieren wie Hamstern, Wellensittichen und Meerschweinchen.