Wieder ein Pitbull-Angriff auf Kleinkind: Der Zustand des zweijährigen Mädchens, das am Donnerstag in Övelgönne (Niedersachsen) von einem Pitbull gebissen wurde, ist weiterhin kritisch. Das Ministerium hält die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes für ausreichend.
Wie eine Sprecherin der Polizei am Freitag sagte, wird geprüft, ob die Hundehalter gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Die Hunde liefen frei auf dem Grundstück herum, waren zuvor laut Polizei aber nicht auffällig geworden. In Niedersachsen müssen Besitzer von Kampfhunden keine anderen Voraussetzungen erfüllen als die Halter anderer Rassen.
Eine Erlaubnis zur Haltung müsse erst beantragt werden, wenn es Anzeichen gibt, die auf eine Gefährlichkeit des Hundes hinweisen. Dazu müsse es aber nicht zu einem Biss oder Angriff kommen. Es reicht, wenn zum Beispiel Anwohner melden, dass aggressives Verhalten beobachtet worden ist oder man sich durch den Hund bedroht fühlt.
Eine Rasseliste, wie es sie in Niedersachsen bis zum Jahr 2002 gab, wurde außer Kraft gesetzt. Die Gefährlichkeit eines Tieres liegt nach Auffassung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums nicht in der Rassezugehörigkeit des Hundes begründet sondern in der Haltung durch den Menschen und dem Verantwortungsbewusstsein und der Erziehung des Hundes durch den Tierhalter.
Bei dem Vorfall am Donnerstag hatte die Patentante das Kleinkind auf dem Arm, als der erste Pitbull es anfiel und mehrfach biss. Ein zu Hilfe eilender Nachbar vertrieb das aggressive Tier und den zweitem Hund mit einer Mistgabel. Das Mädchen musste mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden. Beide Pitbullterrier sind inzwischen nicht mehr am Leben.