Eine arbeitslose Pflegekraft war angeklagt, im November vorigen Jahres ihren Terriermischling nach einem Streit mit ihrem 25-jährigen Freund vom Balkon im sechsten Stock einer Neuköllner Wohnung geworfen zu haben. Sie selbst wollte ihrem Leben wohl auch ein Ende setzen. Jetzt wurde die 47jährige Neuköllnerin vom Vorwurf der Tötung ihres Hundes freigesprochen.
Aus Mangel an Beweisen ist am vergangenen Mittwch die Besitzerin eines Terriermischlings vom Vorwurf der “grundlosen Tötung eines Wirbeltieres” freigesprochen worden. Dem Gericht zufolge war nicht eindeutig zu klären, auf welche Art der Hund der Frau zu Tode kam und durch wen. Dem Richter zufolge blieb ungeklärt, ob die Angeklagte oder ihr Freund den Hund vom Balkon geworfen haben.
Nach Aussage des Freundes hatte die Angeklagte in Selbstmordabsicht auf einem Stuhl an der Balkonbrüstung gestanden und im “Wahn” den Hund fallen lassen. Die 47-Jährige hatte nach anfänglichem Schweigen hingegen indirekt ihren Freund verdächtigt. Der Hund sei plötzlich verschwunden gewesen, als sie nach kurzem Aufenthalt im Bad ins Zimmer zurückkehrt sei.
Weiter gab sie zu Protokoll, dass ihr Freund den Hund “gehasst” habe. Sie habe ihm aber sein Leben nicht kaputt machen wollen und deshalb die Sache anfangs auf sich genommen. Der Richter gab zu Bedenken, dass der Hund auch von allein wegen des Beziehungskrachs “das Weite” gesucht haben könnte. Da der Balkonsturz des Hundes nicht eindeutig geklärt werden konnte, erfolgte der Freispruch.