Verletzen gemeinsam spielende Hunde einen Menschen, so haften alle Hundehalter gemeinsam. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kürzlich in einem Zivilprozess entschieden (OLG Frankfurt a.M. 12.01.2007 – 19 U 217/06). Es ist dabei unerheblich, nach Meinung des Gerichts, welcher der Hunde die Verletzung verursacht hat.
Dies gilt auch, wenn einer der Hundehalter selbst verletzt wurde. Damit erscheinen viele Rechtsstreitigkeiten um Auseinandersetzungen zwischen Vierbeinern. Wer sein Tier frei laufen lässt und ein Spielen und Toben mir anderen Hunden billigt, haftet in jedem Fall mit allen anderen Hundebesitzern, wenn eine Person dabei zu Schaden kommt.
In dem erwähnten Fall hatte der Kläger und andere Hundehalter ihre Hunde gemeinsam in einem Park toben lassen. Als einer der Hunde den Kläger umrannte, erlitt er einen Beinbruch. Er verlangte von dem Halter dieses Tieres Schadenersatz. Das Gericht entschied, dass ihm grundsätzlich ein Schadenersatz zustehe, aber er müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Wer Hunde toben lasse, müsse wissen, dass damit für sich und andere Gefahren verbunden seien. Somit könne er bei einem Unfall nicht den vollen Schadenersatz verlangen. Im konkreten Fall sah das Gericht eine Mithaftung von 50 Prozent als angemessen an. Diese Urteil dürfte bei vielen Hundehaltern für Klarheit sorgen: Erlaube ich meinem Hund das Spiel mit anderen Hunden, trage ich auch die Verantwortung zu mindestens 50 % für alle eventuellen Unfälle und Vorkommnisse.