Durch einige Vorfälle zwischen Hund und Mensch hat sich der Rottweiler teilweise einen schlechten Ruf erworben. Negative Vorfälle sind jedoch nicht ausschließlich dem Hund oder der Rasse, sondern vor allem dem Züchter und dem Halter anzulasten. Der Rottweiler ist ein großer und starker Hund, von dem bei falscher, nicht artgerechter Haltung und Sozialisation eine Gefährdung ausgehen kann. Dieses Gefahrenpotenzial ist aber nicht nur bei dem Rottweiler vorhanden, sondern kann jede Hunderasse treffen, die über einen besonders ausgeprägten Schutzinstinkt oder auch eine besonders starke Wachsamkeit verfügt und deren an sich geschätzte Charaktereigenschaften vom Menschen missbraucht, bzw. nicht in sozial verträgliche Bahnen gelenkt wird.
Der Rottweiler wird in einigen Ländern als sogenannter Listenhund geführt. Eine Folge davon ist, dass seine eine Haltung in einigen deutschen Bundesländern bestimmten Einschränkungen unterliegt. Aufgrund einer Statistik des Deutschen Städtetages von 1997 wurde der Rottweiler zum 1. November 2002 zum Beispiel in die Kategorie II der Kampfhundeverordnung in Bayern aufgenommen und muss in mehreren Bundesländern einen Wesenstest bestehen. Auch für den Halter gelten Auflagen, deren Wortlaut man am besten aktuell beim zuständigen Ordnungsamt einholt, da sich die Verordnungen häufig ändern und modifiziert werden.