Das geht uns alle: Für Menschen besteht durch den Ausbruch der festgestellten Form der Vogelgrippe keine Gefahr, aber wir können durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, dass die Vogelgrippe sich nicht ausbreitet und weitere Zehntausende kranker Legehennen gekeult werden müssen. Wildvögel – auch in Parkanlagen – sollten nicht gefüttert werden. Ganz besonders Enten sind häufig stille Träger von weniger ausgeprägten Formen der Vogelgrippe. Möglicherweise liegt hier die Einschleppungsursache für die erneut ausgebrochene leichtere Form der Vogelgrippe.
Die Gefahr in der gegenwärtigen Situation besteht darin, dass sich jede Form der Vogelgrippe zu einer für alle Vogelarten hoch ansteckenden Krankheit weiterentwickeln kann. Da man den Grund der neu aufgetretenen Infektion noch nicht klären konnte, muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen zu verhindern. Hygienemaßnahmen wie Schleusen, Desinfektionsmatten und Schutzkleidung für Besucher gehören dazu. Jeder Besuch von außen wird dokumentiert, so wie jede Lieferung aufgezeichnet wird. Diese unbequem klingenden Maßnahmen dienen dem Schutz aller Geflügelhaltungen. Die Vogelgrippe gefährdet den Hobbygeflügelzüchter wie den Großbetrieb.
Der Landkreis Emsland hat sofort mit der Einrichtung eines Sperrbezirkes von 1 Kilometer um den betroffenen Betrieb und eines Beobachtungsradius von 10 Kilometern in und um Herzlake reagiert. Diese Sperrbezirke sollten auch Tierhalter beachten, deren Hunde und Katzen sich frei in der Natur bewegen dürfen. Sollten auffallend plötzlich mehrere verendete Wildtiere gefunden werden, sollten diese auf keinen Fall angefasst werden sondern der Funde der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Kinder sollten ebenfalls im nötigen Rahmen angeleitet werden sich richtig zu verhalten.