In einer Düsseldorfer Boutique kam es zu einer tragischen Auseinandersetzung zwischen dem Kampfhund einer Kundin und Bonita einer hübschen kleinen Zwergspitz-Hündin. Der Kampfhund biss den Spitz tot, aber das Verfahren wurde jetzt eingestellt. Die Besitzerin des Zwergspitzes zeigte sich schockiert und muss den Verlust nun erst einmal verdauen.
Ein Gericht in Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden. Angeklagt war die 58jährige Halterin der American-Staffordshire-Hündin “Candy”. Allerdings nicht wegen des Todes der Spitzhündin, sondern wegen Körperverletzung: denn auch die Verkäuferin erlitt Verletzungen an der Hand, als sie ihrem kleinen Hund helfen wollte.
Zunächst waren 600 Euro Strafe gegen das Frauchen von “Candy” verhängt worden. Doch die 58-jährige hatte Einspruch eingelegt und so diesen Prozess erzwungen. Denn einer Schuld sei sie sich nicht bewusst, beteuerte die frühere Gastwirtin. Ihre “Candy”, die inzwischen wegen schwerer Krankheit eingeschläfert werden musste, habe Zeit ihres Lebens bis zu diesem Vorfall nie zugebissen.
An jenem Januartag war die 58-jährige mit ihrem laut Landeshundeordnung als “Kampfhund” eingestuften Tier in jener Boutique an der Stresemannstraße gewesen um dort eine Jacke anzuprobieren. Außer ihr war nur der Ladenbesitzer anwesend und deswegen ließ die Kundin den Kampfhund von der Leine. Als dann die Tür aufging und Verkäuferin D. S. mit ihrem Spitz in die Boutique kam, stürzte sich “Candy” schon auf “Bonita”.
Damit war die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zwar bestätigt, aber die Schuld der angeklagten Kundin hielt die Richterin für “gering”. Das Verfahren wurde daher gegen Zahlung von 150 Euro eingestellt.