In Berlin erledigen Hunde nahezu ungestraft ihre großen Geschäfte auf öffentlichen Plätzen. Ein Bußgeld gegen den Hundehalter ist die absolute Ausnahme. Die Ordnungsämter der Bezirke gehen kaum gegen Hundehalter vor, die Hundekot nicht beseitigen.
In Friedrichshain-Kreuzberg gab es im Jahr 2007 lediglich fünf abgeschlossene Bußgeldverfahren, in Pankow sogar nur drei Bußgeldverfahren, bei denen 50 Euro kassiert wurden. Auch die Zahl der Verwarnungen hält sich in Grenzen: In Pankow gab es elf Verwarnungen, bei denen von den Hundebesitzern jeweils 35 Euro verlangt wurden und z.B. in Charlottenburg-Wilmersdorf waren es nur zwei.
Lächerlich bedeutungslos nehmen sich diese Zahlen bei etwa 146 Millionen Hundehaufen pro Jahr in der Bundehauptstadt aus. Der Senat hat offenbar seinen Kampf gegen den Hundekot aufgegeben. Wie Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff (die Linke) schreibt, wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema “Saubere Stadt” aufgelöst.
Ihr Ergebnis war, dass nur eine strenge Überwachung Hundehalter zur Einsicht bringen könne. Doch mit dieser Aufgabe, die die Ordnungsämter übernehmen sollten, sind die Bezirke offenbar überfordert. Das Problem bei der Haftbarmachung eines Hundehalters ist “das Ertappen auf frischer Tat”.
Dafür müssten zivile Hundekotfahnder in der Stadt unterwegs sein dürfen. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass beim Anblick einer Uniform plötzlich alle Hundehalter vorschriftsmäßig ihre Hunde angeleint spazieren führen und der Hundekotbeutel ordnungsgemäß benutzt wird.