Hundehalter aufgepasst: Der Bummel über den Wochenmarkt unter freiem Himmel in Begleitung eines Hundes ist in den meisten Städten nicht nur verboten sondern wird auch empfindlich geahndet. Eine Plöner Hundebesitzerin staunte nicht schlecht, als ihr vor wenigen Tagen ein Bußgeldbescheid der Stadt Plön offiziell zugestellt wurde.
Weil sie beim Einkauf auf dem Wochenmarkt ihren Terrier an der Leine mitführte, soll die Plönerin nun ein Bußgeld von 50 Euro, Verwaltungsgebühren von 20 Euro und die Zustellgebühren von 3,50 Euro bezahlen. 73,50 Euro soll nach Wunsch des Ordnungsamtes der Einkaufsbummel mit Hund auf dem Wochenmarkt kosten.
Hunde, egal ob frei oder an der kurzen Leine laufend, sind auf den Wochenmärkten meistens untersagt. Diese Anordnung trifft das jeweils zuständige Ordnungsamt und weist auf dieses Verbot durch entsprechende Schilder hin. Die Erfahrung zeigt aber oft, dass viele Hundehalter diese Regel ignorieren. Verstöße gegen die Anordnung werden im Allgemeinen mit einer mündlichen Ermahnung des Halters und einem Platzverweis für den Hund geahndet.
Bei Vorsatz oder im Wiederholungsfall muss man allerdings mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen oder ein Bußgeld zahlen. Da das Verfahren im Fall der Plöner Hundehalterin per Anzeige von einem Polizeibeamten ausgelöst wurde, bemühte die Stadtverwaltung den Bußgeldkatalog und wählte eine Summe, die sich deutlich am unteren Rand des Bußgeldkatalogs bewegte.
Die Plöner Regelung ist kein Einzelfall, sondern eher die Regel: Kein Kunde möchte schließlich Lebensmittel kaufen, an denen Hunde geschnüffelt oder gar ihr kleines Geschäft verrichtet haben. Hundehalter sind also gut beraten, den Wochenmarkt ihrer Wahl erst gründlich nach etwaigen Hinweisschildern abzusuchen oder im Zweifelsfall Kartoffeln und Salat ohne Hundebegleitung einzukaufen.