Kaum zu glauben aber wahr: Eine Yorkie-Besitzerin in Halle sollte für ihre zierliche Hundedame ab sofort 613 Euro Hundesteuer berappen, weil der Yorkie vom zuständigen Ordnungsamt als Kampfhund eingestuft wurde. Ein Versehen? Nein, zunächst die Folge einer mehr als unsanften Begegnung zwischen Kleinhund, der an der Leine mit Frauchen abends spazieren geht, und einem Jogger.
Unglücksfälle lassen sich immer aus unterschiedlichen Blickwinkeln schildern. Aus der Sicht der Hundebesitzerin, die abends mit ihrer kleinen Yorkiehündin an der Leine spazieren ging, tauchte aus dem Dunkeln plötzlich ein Jogger um die Ecke und verhedderte sich in der Leine des erschrockenen Yorkies. In dem Durcheinander biss der Yorkie dem Jogger in die Wade.
Aus der Sicht des Joggers kam es zu dem Unfall, als er seine abendliche Runde lief. Es war schon recht dunkel und als er um eine Ecke bog, versperrte plötzlich eine Hundeleine seinen Weg. Er konnte nicht mehr ausweichen, verfing sich darin, strauchelte und wurde von einem kleinen Hund in die Wade gebissen.
Nachdem der Jogger Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundebesitzerin erstattete, wurde das zuständige Ordnungsamt hellhörig und aktiv. Die Yorkshiredame wurde vom Ordnungsamt als gefährlicher Kampfhund deklariert, sollte einen Maulkorb tragen und der Stadt die wesentlich höhere und recht einträgliche Hundesteuer für Kampfhunde einbringen.
Diese Anordnung zog das Ordnungsamt aber nach Einspruch der Hundebesitzerin zurück. Die Ordnungshüter nahm die “beißwütige” Yorkshire-Hündin in Augenschein und schlossen sich dem allgemeinen Urteil an, dass es sich bei der schmerzhaften Begegnung zwischen Hund und Jogger um eine Verkettung unglücklicher Umstände und Zufälle gehandelt habe.