Wie geht das eigentlich, wenn ich meine Katze ausstellen möchte? Muss ich eine Katze einer Rasse haben? Wer die Bestimmungen für die Zulassung zur Ausstellung in Karlsruhe studiert, bekommt ein klares Nein auf diese Frage: Wichtig für die Teilnahme an der Ausstellung sind andere Kriterien und natürlich Gebühren für unterschiedliche Klassifizierungen des Ausstellungstieres.
Die Teilnahme einer solchen Bewertungsveranstaltung erfolgt immer auf eigenes Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Zur Sicherheit stellt man nur ein gut versichertes Tier aus. Die ausgesprochenen Richtersprüche der Jury sind nicht anfechtbar. Ausgestellt werden die Katzen in ihren Käfigen. Dort müssen sie sich auch während der gesamten Ausstellungsdauer aufhalten.
Katzen, Kater und Kastraten werden bei der Anmeldung für bestimmte Klassen gemeldet. Ergeben sich Klassenänderungen müssen diese bis 9.00 Uhr am Einlass gemeldet werden. Für alle Ausstellungstiere gilt, dass sie gegen Tollwut geimpft sind. Bei Katzenjungtieren erfolgt die Erstimpfung im Alter von 4 Monaten.
Laut EU-Recht muss eine Frist von 21 Tagen eingehalten werden. Im Impfpass ist dokumentiert, wie lange der Impfschutz Bestand hat.
Darüber hinaus ist die Impfung gegen Katzenseuche und -schnupfen für alle Tiere vorgeschrieben. Weiße Katzen aller Rassen müssen einen zertifizierten Nachweis ihrer Hörfähigkeit vorweisen. Für Katzen aus dem Ausland ist die Vorlage des EU-Heimtierpasses Pflicht. Außerdem müssen alle gemeldeten und ausgestellten Tier mit Microchip gekennzeichnet sein. Weitere Informationen und Kontaktdaten findet man auf der Website.