Jetzt ist es auch in Köln legal: Die Garra Rufa oder auch Kangalfische dürfen Füße beknabbern. Die Saugbarbe, die im Englischen übrigens doctor fish heißt, lebt von der Hautpflege anderer Lebewesen. Ihre Lieblingsspeise sind abgestorbene Hautzellen. Für eine Behandlung im Kosmetikstudio muss der Kunde oder die Kundin nur die Füße in ein Wasserbecken mit einem Schwarm Saugbarben stellen, und die Fische legen los. Auf Mallorca gehört der Fisch-Spa längst zum Alltag der Touristen und in Berlin sind Wellness-Oasen für Füße der Renner. Aus Sicht der Stadt Köln war diese Form der Pediküre jedoch bis zum aktuellen Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes sehr umstritten, bzw. verboten.
Die Stadtverwaltung sah in dem Einsatz der Fische einen Verstoß gegen den Tierschutz. In der Vergangenheit hatten Experten befürchtet, dass die Fische durch das ständige Umsetzen vom Haltungsbecken in das Behandlungsbecken großem Stress ausgesetzt seien. Demgegenüber begründete jetzt das Verwaltungsgericht Köln, dass zwischen der Berufsfreiheit des Klägers, der die Kangalfische in seinem Kosmetikstudio einsetzen wollte, und den Belangen des Tierschutzes abgewogen werden müsse. Die Stadtverwaltung muss den Fische-Spa erlauben, habe aber das Recht geeignete Auflagen zu erteilen. Wie dieses Auflagen im Einzelnen aussehen, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Allgemein kritisch wird bei dem Einsatz der Kangalfische für die Pediküre das mögliche Risiko einer Übertragung von Viren, Bakterien und Parasiten gesehen. Laut einer Veröffentlichung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz können sich Menschen beispielsweise mit Erregern der Fischtuberkulose infizieren. Eine Ausnahme erlaubte den Einsatz der Haut knabbernden Fischschwärme auch schon in der Vergangenheit in NRW. Bei der Behandlung von Neurodermitis oder Schuppenflechte leisten die Kangalfische im Dienste der medizinischen Versorgung erfolgreiche Arbeit und lindern die Beschwerden der Patienten. Der Einsatz der Doktofischchen unterliegt hierbei den Ärzten und dem medizinisch und therapeutisch ausgebildeten Personal. In solchen Fällen liegt laut nordrhein-westfälischem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ein vernünftiger Grund für den Einsatz von Kangalfischen vor.